Vertragspartner ist der jeweilige Betreiber des Clubs. Dieser ist im Impressum des betreffenden Clubs aufgeführt.
Die Vereinbarung verlängert sich jeweils um die Laufzeit des ausgewählten Tarifs, maximal um zwölf Monate,
wenn sie nicht bei Einhaltung einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in gekündigt wird.
Der Nutzer erhält einen persönlichen Zugang, der bei jedem Besuch der Räumlichkeiten benutzt werden muss.
Nur das Mitglied selbst darf diesen persönlichen Zugang zum Einlass in den Club benutzen. Der persönliche
Zugang darf nicht weitergegeben werden. Möchte der Nutzer eine andere Person zum Training mitnehmen, ist ihr
das nur nach vorheriger Anmeldung und mit erteilter schriftlicher Genehmigung gestattet.
Den Verlust des persönlichen Zugangs hat das Mitglied unverzüglich dem Club mitzuteilen. Für den Verlust haftet
das Mitglied. Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass das angegebene Konto die nötige Deckung aufweist.
Anschrift- und Kontoänderungen sind dem Club unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Durch Eingabe der Daten auf dem Webformular und anschließendes Klicken auf den Button „Jetzt Mitgliedschaft
beantragen“ beantragen Sie eine Mitgliedschaft in unserem Club. Wir nehmen den Antrag an durch Zusendung
einer E-Mail mit Ihren Zugangsdaten.
Vor Anklicken des Buttons „Jetzt Mitgliedschaft beantragen“ werden alle eingegebenen Daten in einer Übersicht
dargestellt. An dieser Stelle besteht die Möglichkeit zur Korrektur sämtlicher angegebener Daten. Eingabefeh-
ler können bis zur Absendung des Formulars korrigiert werden, gegebenenfalls durch Betätigen des „Zurück“
-Buttons des Webbrowsers.
Der Fitnessstudio Betreiber speichert den Vertragstext und sendet die Vertragsinformationen einschließlich der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular dem Kunden
per E-Mail zu.
Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Ver-
trages unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen davon unberührt. Die unwirksame Klausel ist
durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt, was
die Parteien mit der unwirksamen Vereinbarung bezweckt haben.